HOTLINE KRANKENTRANSPORTE

Montags - Freitags von 06:00 - 18:00 Uhr

Samstags von 08:00 - 16:00 Uhr

 

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KRANKENFAHRTEN FÜR PATIENTEN

  • Transport sitzend oder aber auch liegend möglich
  • zum Arzt oder Verlegung ins KH, genauso wie bei der Entlassung
  • Wir kümmern uns um Ihren sicheren Krankentransport
  • Vertrauen Sie auf unsere pünktliche Abholung
  • begleitende Hilfestellung von Tür zu Tür
  • ohne Sammeltransporte und lange Wartezeiten

WANN ZAHLT DIE KRANKENKASSE DIE FAHRT ZUM ARZT?

Die Kostenübernahme einer Krankenbeförderung ist im Sozialgesetzbuch §60 geregelt. Der Eigenanteil beträgt 10% der Fahrtkosten, mindestens 5,- EUR, maximal 10,- EUR pro Fahrt.

 

Fahrten zur stationären Behandlung:

Grundsätzlich muss die Verordnung einer Krankenbeförderung vom zuständigem Arzt ausgestellt werden und von der Krankenkasse genehmigt werden. Liegt diese Verordnung vor, so können Sie mit dieser ein Transportunternehmen beauftragen, welches Krankenfahrten anbietet.

 

Fahrten zur ambulanten Behandlung werden übernommen, sofern:

  • sofern die Leistungen stationär erbracht werden
  • es sich um eine ambulante Operation handelt
  • es sich um Serienfahrten nach vorheriger Genehmigung in einzelnen Fällen handelt

 

Serienfahrten sind:

  • Dialyse
  • Strahlen- und Chemotherapie
  • Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, BI und H
  • Patienten mit Pflegestufe II oder III

Bei Serienfahrten ist zu beachten, dass Patienten eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1-2% ihres Jahres - Bruttoeinkommens bezahlen. Ist diese Summe nachweislich mit Taxiquittungen aufgebraucht, stellt die Krankenkasse für den Rest des Jahres einen Befreiungsausweis aus.

 

Wir befördern Sie sitzend oder auch liegend in unseren MediMobil-Fahrzeugen gemäß Krankentransport-Richtlinien ohne medizinisch-fachliche Betreuung.

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