HOTLINE KRANKENTRANSPORTE
Montags - Freitags von 06:00 - 18:00 Uhr
Samstags von 08:00 - 16:00 Uhr
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WANN ZAHLT DIE KRANKENKASSE DIE FAHRT ZUM ARZT?
Die Kostenübernahme einer Krankenbeförderung ist im Sozialgesetzbuch §60 geregelt. Der Eigenanteil beträgt 10% der Fahrtkosten,
mindestens 5,- EUR, maximal 10,- EUR pro Fahrt.
Fahrten zur stationären Behandlung:
Grundsätzlich muss die Verordnung einer Krankenbeförderung vom zuständigem Arzt ausgestellt werden und von der Krankenkasse genehmigt
werden. Liegt diese Verordnung vor, so können Sie mit dieser ein Transportunternehmen beauftragen, welches Krankenfahrten anbietet.
Fahrten zur ambulanten Behandlung werden übernommen, sofern:
- sofern die Leistungen stationär erbracht werden
- es sich um eine ambulante Operation handelt
- es sich um Serienfahrten nach vorheriger Genehmigung in einzelnen Fällen handelt
Serienfahrten sind:
- Dialyse
- Strahlen- und Chemotherapie
- Schwerbehinderte mit Merkzeichen aG, BI und H
- Patienten mit Pflegestufe II oder III
Bei Serienfahrten ist zu beachten, dass Patienten eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1-2% ihres Jahres - Bruttoeinkommens bezahlen. Ist diese Summe nachweislich mit
Taxiquittungen aufgebraucht, stellt die Krankenkasse für den Rest des Jahres einen Befreiungsausweis aus.
Wir befördern Sie sitzend oder auch liegend in unseren MediMobil-Fahrzeugen gemäß Krankentransport-Richtlinien ohne medizinisch-fachliche
Betreuung.